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Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen bei der Unternehmensgruppe Dillenburger

Angesichts der weiterhin angespannten Corona-Lage verschärft die Unternehmensgruppe Dillenburger die Maßnahmen zum Schutz ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Kunden/Besucher. Neben der seit dem 22.11.2021 gültigen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, mit welcher die 3-G-Regelung am Arbeitsplatz in Kraft getreten ist, gilt seit dem 06.12.2021 absolute Maskenpflicht beim Verlassen des Arbeitsplatzes in den Geschäftsräumen der UG Dillenburger. Darüber hinaus werden alle inhouse Mitarbeiter ab sofort zwei Mal pro Woche getestet.

Folgende Maßnahmen treten zusätzlich in Kraft:

- Während der Arbeits- und Anwesenheitszeit sind die aufgestellten Virobuster in Betrieb zu halten

- Kontakte zu Personen sind auf ein Minimum zu beschränken. Bei absolut notwendigen Kontakten sind die Maßnahmen entsprechend umzusetzen. (A-H-A-L)

- Alle anderen Versammlungen sind online durchzuführen

- Zur Desinfektion sind die zur Verfügung gestellten Mittel zu nutzen.

- Monteure kommen nur auf Weisung des PL oder Vorgesetzten ins Büro und bilden wieder feste Zweier Teams. Eine Durchmischung ist zu vermeiden.

Für Besucher der Unternehmensgruppe Dillenburger gilt ab sofort die 2-G plus Regel. Kann kein Nachweis vorgelegt werden besteht die Möglichkeit dies mit einem unter Beaufsichtigung durchgeführten Selbsttest hier nachzuliefern.